Ich vertrete Sie in folgenden Angelegenheiten:

Familienrecht:

In allen Fragen des Familienrechts – u.a. im Falle der Trennung oder Scheidung Ihrer Ehe – vertrete ich Sie gern gerichtlich und außergerichtlich.

Sie erhalten u.a. Antworten auf Fragen zum Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht (Besuchsrecht), Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung, Versorgungsausgleich etc..

Ich möchte Ihnen helfen, eine einvernehmliche Gesamtlösung herbeizuführen.

Auch für die Beratung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften stehe ich Ihnen zur Verfügung.

(nach oben)

Mietrecht:

Im Gebiet des Mietrechtes über Wohn– und auch Gewerberaum beraten und vertrete ich Sie gern.

So beantworte ich Ihnen Fragen im Hinblick auf Vereinbarungen in Mietverträgen, die Gestaltung von Mietverträgen, die Durchsetzung oder Abwehr von Räumungsansprüchen (Kündigungen), die Durchführung von Schönheitsreparaturen oder in diesem Zusammenhang unwirksamer Klauseln in Mietverträgen, Mieterhöhungen, Mietmängeln, Mietminderungen, Betriebskostenabrechnungen etc..

(nach oben)

Verkehrsrecht:

Ich beantworte Ihnen gern Fragen über Ihnen dem Unfallgegner und auch den Versicherungen gegenüber zustehende Ansprüche, wenn Sie einen Verkehrsunfall erlitten haben. Die Reparaturwerkstätten bieten oftmals an, die Angelegenheiten mit den Versicherungen für Sie zu regeln und Ihnen diese Aufgabe abzunehmen. Leider wird hierbei oft nur an den Fahrzeugschaden gedacht und nicht an Ihre Ihnen darüber hinausgehenden noch zustehenden Ansprüche, wie z.B. Nutzungsausfall, Auslagenpauschale, Ersatz von Mietwagenkosten, Ersatz von An– und Abmeldegebühren etc..

Im Falle eines Verkehrsunfalls ist es bereits aus den oben genannten Gründen daher ratsam, die Schadenersatzansprüche mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen. Darüber hinaus versuchen nicht nur der Unfallgegner, sondern auch die Versicherungen oftmals mit allen zulässigen Mitteln, Ihre berechtigten Ansprüche zu kürzen.

Ich beantworte Ihnen auch gern Fragen zum Ordnungswidrigkeitenrecht.

(nach oben)

Arbeitsrecht:

Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht, z.B. zur Rechtmäßigkeit oder Zulässigkeit von Kündigungen, Abfindungen und Abmahnungen sowie Fragen zum individuellen Arbeitsvertrag haben, beantworte ich Ihnen diese gern.

(nach oben)

Maklerrecht:

Immobilienkäufer haben es fast immer mit den Diensten eines Maklers zu tun. Präsentiert dieser nach erfolgreicher Vermittlung seine Rechnung, kann es zum Streit kommen. Ich berate Sie daher gern über die Rechtmäßigkeit von Maklerprovisionen und die Rechte und Pflichten eines Maklers.

(nach oben)

Kaufvertrags– und Werkvertragsrecht:

Ich beantworte Ihnen Fragen, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Kauf– und Werkverträgen stehen. Dies sind u.a. Fragen über die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Fragen zu Schadensersatzansprüchen, Fragen über die Rückabwicklung eines Kaufvertrags, über die Kündigung eines Werkvertrags, zum Zahlungsverzug sowie zu Mängeln des Kaufgegenstandes oder hergestellten Werkes.

Ich berate und vertrete Sie auch in allen rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Kauf– und Werkverträgen bis zur streitigen Auseinandersetzung vor Gericht.

(nach oben)

Forderungseinziehungen:

Wenn Sie Rechnungsbeträge nicht eintreiben können, bin ich Ihnen gern behilflich bei der Beitreibung der Gelder, Erlangung von Vollstreckungstiteln (Urteile, Vollstreckungsbescheide, notarielle Schuldanerkenntnisse etc.) sowie bei der Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

(nach oben)

Für weitere Informationen bin ich für Sie telefonisch und auch per E–Mail erreichbar:

Hier geht es zu meinen Sprechzeiten.